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Koalitionsvertrag aus sozialrechtlicher Sicht

Im aktuellen Tagesspiegel werden die Eckpunkte des Koalitionsvertrages besprochen. Aus sozialrechtlicher Sicht sind durchaus positive Aspekte festzuhalten:

Wer in Hartz IV abrutscht, soll künftig mehr von seinen Ersparnissen fürs Alter behalten dürfen, das Schonvermögen wird auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht. Außerdem sollen Langzeitarbeitslose mehr hinzuverdienen können, ohne dass ihnen Kürzungen beim Arbeitslosengeld II drohen.

Auf die konkrete Gesetzesreform bin ich gespannt. Allerdings bin ich doch positiv überrascht. Dazu wird das Kindergeld um 20 Euro erhöht, was streng genommen jedoch eine steuerrechtliche und keine sozialrechtliche Reform ist. Dies spüren vor allem Hartz IV Empfänger, welchen das Kindergeld nämlich als Einkommen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gesenkt wird. An dem bisher offenbar unter Rot-Grün und Rot-Schwarz vertretenen Standpunkt, de facto nur Familien mit relativ zur Lebenserhaltung tauglichen Einkommen mit dem Kindergeld zu fördern, hält auch die neue Regierung fest. Schade.