Tag Archive for 'Hartz IV'

Fundstück: Sternstunden objektiver Sozialrechtsberatung

“Grüne helfen mit Hartz-IV Beratung” heißt es auf den Seiten der Partei “Die Grünen” aus dem Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Und wer hilft bei dieser Wählerfangaktion?

“Unser grünes Fraktionsmitglied Norbert Kliesch ist Mitarbeiter der Argentur für Arbeit/Jobcenter und zu seinen Themenschwerpunkten gehören beispielsweise folgende Bereiche: Antragstellung, Rechte und Pflichten, Weiterbildung, Selbständigkeit,…”

Das hat denjenigen “Personen [...] die Fragen zu Hartz IV haben” ja gerade noch gefehlt.

“Logik” des Job Centers

Neulich erschien ein Mandant, welcher dem Grunde nach Arbeitslosengeld II (Hartz IV) empfängt. Diese Leistung wurde ihm wegen angeblicher mangelnder Mitwirkung gestrichen.

Mangelnde Mitwirkung bezüglich der Verhältnisse in seinem Haushalt. Der Mandant hatte nämlich vor vier Jahren begonnen, ein Zimmer in der Wohnung unterzuvermieten. Dies tat er, weil seine Wohnungs- und Heizkosten den gem. § 22 SGB II ensprechend angemessenen Betrag überschritten. Die JobCenter raten zu derartigen Schritten auch immer in den sog. Wohnkostensenkungsaufforderungen.

Die Untermieterin war eine Frau, was über vier Jahre unproblematisch war. Es wurde der Anteil des Mandanten an den Wohnkosten pünktlich gezahlt. Bis zuletzt. Nun sollte überprüft werden, ob plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Mieter und Untermieterin besteht. Dazu war der Prüfdienst des JobCenters angeblich mehrmals vor Ort gewesen. Mein Mandant war zu jenen Zeitpunkten nicht anwesend, muss er auch gar nicht; vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Erreichbarkeits-Anordnung. Es muss zunöchst nur sichergestellt sein, dass der ALG II Empfänger durch Briefpost erreichbar ist.
Nach Ansichten in Rechtsprechung und Literatur muss der Empfänger von ALG II den Prüfdienst nicht einmal in die Wohnung lassen und dies soll ihm auch nicht zum Nachteil gereichen.

Das war dem Job Center aber egal. Es strich die Leistungen trotzdem. Mittlerweile ist die Untermieterin ausgezogen, weil sie diese Spionagegeschichte unerträglich fand. So dürfte der Mandant demnächst wieder die Leistungen erhalten. Die Kosten der Wohnung sind damit freilich wieder zu hoch. Womöglich wird das Job Center bald wieder eine Kostensenkungsaufforderung an meinen Mandanten schicken - natürlich mit dem Hinweis die Möglichkeit der Untermiete …

Es würde nich verwundern, wenn das Job Center im Falle eines männlichen Untermieters nach 4 Jahren wegen Verdachts auf Homosexualität wieder auf eine Bedarfsgemeinschaft schließt … bei dem Verein wundert mich nichts mehr.

Koalitionsvertrag aus sozialrechtlicher Sicht

Im aktuellen Tagesspiegel werden die Eckpunkte des Koalitionsvertrages besprochen. Aus sozialrechtlicher Sicht sind durchaus positive Aspekte festzuhalten:

Wer in Hartz IV abrutscht, soll künftig mehr von seinen Ersparnissen fürs Alter behalten dürfen, das Schonvermögen wird auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht. Außerdem sollen Langzeitarbeitslose mehr hinzuverdienen können, ohne dass ihnen Kürzungen beim Arbeitslosengeld II drohen.

Auf die konkrete Gesetzesreform bin ich gespannt. Allerdings bin ich doch positiv überrascht. Dazu wird das Kindergeld um 20 Euro erhöht, was streng genommen jedoch eine steuerrechtliche und keine sozialrechtliche Reform ist. Dies spüren vor allem Hartz IV Empfänger, welchen das Kindergeld nämlich als Einkommen angerechnet und der Regelsatz entsprechend gesenkt wird. An dem bisher offenbar unter Rot-Grün und Rot-Schwarz vertretenen Standpunkt, de facto nur Familien mit relativ zur Lebenserhaltung tauglichen Einkommen mit dem Kindergeld zu fördern, hält auch die neue Regierung fest. Schade.

“Dilemma” - Rundfunkgebühren und ALG II

Dem Grunde nach können sich Leistungsempfänger zur Sicherung des Lebensunterhalts (”ALG II”) von der Rundfunkgebühr für den Bewilligungszeitraum befreien lassen.

Dies gilt nicht, wenn ein Zuschlag (wegen vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld I) zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Und das selbst dann, wenn der Zuschlag unter der zu zahlenden Rundfunkgebühr liegt. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut einem Bericht in der WELT.

Daraus folgt, dass der Leistungsempfänger einen Teil der Rundfunkgebühren aus dem Regelsatz des Arbeitslosengeld II zahlen muss. Ein Gerichtssprecher dazu:

“Das ist bei einer Typisierung das Dilemma: Es gibt immer Fälle, in denen sie ungerecht wirkt”

Die betroffenen ALG II-Empfänger werden sich bedanken!