Wenn man über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und trotzdem rechtlichen Rat bzw. Vertretung sucht, kann man sich einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht am Wohnort holen. Bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts legt man die Kontoauszüge der letzten drei Monate, den Mietvertrag und den Nachweis über das Einkommen bzw. den Bewilligungsbescheid eines Sozialträgers vor. Zusätzlich muss erörtert werden, welche rechtliche Fragestellung einen umtreibt.
Meistens kein Problem. Manche Gerichte in Berlin sind hilfsbereit und unterstützen die Ratsuchenden nach Kräften. Andere Gerichte haben jedoch schlicht die Taschen zu und schicken die Rechtshilfesuchenden mit den absurdesten Argumenten wieder heim. Besonders hervor tut sich hier das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Das Amtsgericht Neukölln ist auch nicht besonders freundlich im Umgang mit den Rechtsratsuchenden. Ein paar absurde Begründungen der Rechtspfleger dort sollen hier ab und zu Gegenstand sein.
Neulich wieder im AG Tempelhof-Kreuzberg: Der rechtsberatende Rechtspfleger
Der Mandant ist der Ansicht, dass in der Berechnung des JobCenter-Bescheides – wohl auch bei der Einkommensanrechnung – einige Mängel aufgetaucht sind. Er ging zum zuständigen Gericht und beantragte Beratungshilfe.
Bei der Schilderung seines rechtlichen Problems legte er den JobCenter-Bescheid vor. Der Rechtspfleger schaute diesen tatsächlich noch durch und meinte: “Der ist doch in Ordnung. Da braucht es keinen Rechtsrat.” Der Rechtspfleger als beratender Rechtsanwalt…lange nicht so eine Unverschämtheit erlebt. Nach RBerG wohl eine Ordnungswidrigkeit.
Ich habe den Mandanten nochmals hingeschickt, um sich dies als Beschluss schriftlich geben zu lassen. Mal sehen, was passiert…