Der Bundesgerichtshof urteilte mieterfreundlich:
Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.
Diese Entscheidung (pdf!) verdient uneingeschränkt Beifall.
Nachrichten und Entscheidungen aus Straf-, Sozial- und Mietrecht
Der Bundesgerichtshof urteilte mieterfreundlich:
Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar.
Diese Entscheidung (pdf!) verdient uneingeschränkt Beifall.
0 Responses to “BGH: Mietmangelbeseitigung durch den Vermieter nicht verjährbar”
Leave a Reply