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	<title>Kommentare zu: Das Leugnen einer Tat - Positive Auswirkung auf eine Reststrafenaussetzung?</title>
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	<description>Nachrichten und Entscheidungen aus Straf-, Sozial- und Mietrecht</description>
	<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 15:47:11 +0000</pubDate>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://blog.ra-schauer.de/2010/03/02/das-leugnen-einer-tat-positive-auswirkung-auf-eine-reststrafenaussetzung/#comment-95</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 14:17:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.ra-schauer.de/?p=32#comment-95</guid>
		<description>@ Julia,

ich glaub, Du hast da etwas missverstanden. Hier ging es um Fragen des Ermittlungsverfahrens oder der Hauptverhandlung. Es geht um die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn man bereits im Gefängnis ist. Zu Deinem konkreten Fall fällt es mir schwer zu antworten, weil dazu die Fakten fehlen.

@ Dante,

stimme zu.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Julia,</p>
<p>ich glaub, Du hast da etwas missverstanden. Hier ging es um Fragen des Ermittlungsverfahrens oder der Hauptverhandlung. Es geht um die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn man bereits im Gefängnis ist. Zu Deinem konkreten Fall fällt es mir schwer zu antworten, weil dazu die Fakten fehlen.</p>
<p>@ Dante,</p>
<p>stimme zu.</p>
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		<title>Von: Dante</title>
		<link>http://blog.ra-schauer.de/2010/03/02/das-leugnen-einer-tat-positive-auswirkung-auf-eine-reststrafenaussetzung/#comment-94</link>
		<dc:creator>Dante</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 08:41:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.ra-schauer.de/?p=32#comment-94</guid>
		<description>An der Stelle sollte man einfließen lassen, dass im Rahmen der Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB Zweifel zu lasten des Verurteilten gehen. D.h. wenn unklar ist, ob das Leugnen aus mangelnder Auseinandersetzung mit der Tat oder Scham erfolgt, bleibt er im Zweifel drin.

Dem Verurteilten kann also nur der Rat erteilt werden, über seinen Schatten zu springen und seiner Scham Ausdruck zu verleihen, so schwer es auch fallen mag.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>An der Stelle sollte man einfließen lassen, dass im Rahmen der Aussetzungsentscheidung nach § 57 StGB Zweifel zu lasten des Verurteilten gehen. D.h. wenn unklar ist, ob das Leugnen aus mangelnder Auseinandersetzung mit der Tat oder Scham erfolgt, bleibt er im Zweifel drin.</p>
<p>Dem Verurteilten kann also nur der Rat erteilt werden, über seinen Schatten zu springen und seiner Scham Ausdruck zu verleihen, so schwer es auch fallen mag.</p>
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		<title>Von: Julia</title>
		<link>http://blog.ra-schauer.de/2010/03/02/das-leugnen-einer-tat-positive-auswirkung-auf-eine-reststrafenaussetzung/#comment-91</link>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 14:12:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.ra-schauer.de/?p=32#comment-91</guid>
		<description>Ich bin keine Juristin, habe mich allerdings mit dem Thema beschäftigt. Konkret mit einem Fall, in dem geraten wurde, trotz Unschuld eine aussergerichtliche Eining anzustreben, um es nicht zum Verfahren kommen zu lassen. Ich als Laie frage mich da natürlich, warum man im Vorfeld eine aussergerichtliche Einigung zustimmen sollte, obwohl man unschuldig ist. Eine Zustimmung käme dann doch quasi einem Geständnis gleich, oder nicht? Es handelt sich hier also um den umgekehrten Fall: anstatt die Tat komplett abzustreiten, weil auch keine Schuld vorliegt, sollte man sich einigen und damit indirekt die Tat "eingestehen"?????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin keine Juristin, habe mich allerdings mit dem Thema beschäftigt. Konkret mit einem Fall, in dem geraten wurde, trotz Unschuld eine aussergerichtliche Eining anzustreben, um es nicht zum Verfahren kommen zu lassen. Ich als Laie frage mich da natürlich, warum man im Vorfeld eine aussergerichtliche Einigung zustimmen sollte, obwohl man unschuldig ist. Eine Zustimmung käme dann doch quasi einem Geständnis gleich, oder nicht? Es handelt sich hier also um den umgekehrten Fall: anstatt die Tat komplett abzustreiten, weil auch keine Schuld vorliegt, sollte man sich einigen und damit indirekt die Tat &#8220;eingestehen&#8221;?????</p>
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